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ZIM „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ des BMWi Fördermodul
Kooperationsprojekte
1. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer
Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Förderfähige Projektformen:
- gemeinsame FuE-Projekte zwischen Unternehmen (KU)
- gemeinsame FuE-Projekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen (KF)
- technologieübergreifende Verbundprojekte von mindestens vier KMU und mindestens zwei Forschungseinrichtungen (VP)
- FuE-Projekte eines Unternehmens mit einem FuE-Auftrag an eine Forschungseinrichtung (KA)
2. Antragsvoraussetzungen
- Gewerbliches Unternehmen mit Sitz in Deutschland
- Unternehmen bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz max. 50 Mio. €, Bilanzsumme max. 43 Mio. €
- Das Unternehmen muss die KMU-Definition der EU-Kommission vom 06.05.2003 erfüllen
- Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland
3. Art und Umfang der Förderung
- Differenzierte Förderquoten für Unternehmen von 35% bis 45%
- Förderung öffentlicher Forschungseinrichtungen zu 100%
- Maximal zuwendungsfähige Kosten pro KMU und Teilprojekt 350.000,- €
- Maximaler Zuschuss für Forschungseinrichtungen: 175.000,- € je Projekt (gilt nicht für Kooperationsform VP)
- Zuschussfähige Kosten: Personalkosten, FuE-Unteraufträge an Dritte, übrige Kosten pauschaliert
- Laufzeit des Programms: 01.07.2008 – 31.12.2013
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
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