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ZIM „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ des BMWi Fördermodul Einzelprojekte
1. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer
Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Förderfähige Projektformen:
- Einzelprojekte (EP): Durchführung von einzelbetrieblichen FuE-Projekten
2. Antragsvoraussetzungen
- Gewerbliches Unternehmen mit Sitz in Deutschland
- Unternehmen bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz max. 50 Mio. €, Bilanzsumme max. 43 Mio. €
- Das Unternehmen muss die KMU-Definition der EU-Kommission vom 06.05.2003 erfüllen
3. Art und Umfang der Förderung
- Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens
- Maximal zuwendungsfähige Kosten 350.000,- €
- Differenzierte Förderquoten für Unternehmen von 35% bis 45%
- Zuschussfähige Kosten: Personalkosten, FuE-Unteraufträge an Dritte, übrige Kosten pauschaliert
- Laufzeit des Programms: 01.01.2009 – 31.12.2013
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
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