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Projektförderung
BMWi

ZIM
„Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ des BMWi
Fördermodul Dienstleistungen (DL)

1.  Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste.

Folgende Kriterien gelten:

  • Die Leistungen Dritter sollen der Unterstützung der schnellen wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse eines in ZIM geförderten FuE-Projektes dienen.
  • Die Aufträge für die Dienstleistungen dürfen noch nicht erteilt sein.
  • Aufträge an verbundene oder Partnerunternehmen sind nicht förderfähig.

2.  Antragsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine Zuwendung für ein FuE-Projekt in ZIM bewilligt bekommen haben.
  • Anträge können während der Laufzeit oder bis 6 Monate nach Abschluss eines ZIM-Projektes gestellt werden.
  • Dem Antrag sind die Angebote für die Dienstleistungen beizufügen.

3.  Art und Umfang der Förderung

  • Zuschussfähige Kosten: Kosten für Dienstleistungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro bewilligtem ZIM-Projekt
  • Förderquote einheitlich 50%
  • Maximaler Zuschuss: 25.000 Euro pro bewilligtem ZIM-Projekt
  • Die Zuwendung für Dienstleistungen wird zusätzlich zu der Zuwendung für das FuE-Projekt gewährt.
  • Ein Unternehmen kann maximal 200.000 Euro für innovationsunterstützende Dienstleistungen in einem Zeitraum von 3 Jahren beantragen.

Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr

Dr. Karl-Heinz Kellner
Haid-und-Neu-Str. 7
D-76131 Karlsruhe

Telefon (0721) 94309-67
Telefax (0721) 94309-69
       

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