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ZIM „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ des BMWi Fördermodul Dienstleistungen (DL)
1. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind innovationsunterstützende Dienstleistungen und Innovationsberatungsdienste.
Folgende Kriterien gelten:
- Die Leistungen Dritter sollen der Unterstützung der schnellen wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse eines in ZIM geförderten FuE-Projektes dienen.
- Die Aufträge für die Dienstleistungen dürfen noch nicht erteilt sein.
- Aufträge an verbundene oder Partnerunternehmen sind nicht förderfähig.
2. Antragsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Unternehmen, die eine Zuwendung für ein FuE-Projekt in ZIM bewilligt bekommen haben.
- Anträge können während der Laufzeit oder bis 6 Monate nach Abschluss eines ZIM-Projektes gestellt werden.
- Dem Antrag sind die Angebote für die Dienstleistungen beizufügen.
3. Art und Umfang der Förderung
- Zuschussfähige Kosten: Kosten für Dienstleistungen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro bewilligtem ZIM-Projekt
- Förderquote einheitlich 50%
- Maximaler Zuschuss: 25.000 Euro pro bewilligtem ZIM-Projekt
- Die Zuwendung für Dienstleistungen wird zusätzlich zu der Zuwendung für das FuE-Projekt gewährt.
- Ein Unternehmen kann maximal 200.000 Euro für innovationsunterstützende Dienstleistungen in einem Zeitraum von 3 Jahren beantragen.
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
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