Technische Unternehmensberatung Dr. Kellner
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Projektförderung
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Projektförderung durch den Freistaat Sachsen

1.  Zweck der Förderung

  • Anreiz für Projekte zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich der Zukunftstechnologien
  • Minderung des überdurchschnittlich hohen wirtschaftlichen und technischen Risikos bei der Entwicklung neuartiger Produkte und Verfahren

2.  Antragsvoraussetzungen

  • Gewerbliches Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen
  • Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
  • Projektausführung wäre ohne die Zuwendung mit einem finanziellem Risiko behaftet

3.  Art und Umfang der Förderung bei Entwicklungsvorhaben

  • Zuschussförderung bis 40% bei angewandter Forschung (bis 65% bei industrieller Grundlagenforschung)
  • Maximaler Zuschuss 200.000 Euro pro Jahr
  • Zuschussfähige Kosten: Personalkosten (Ist-Kosten), Sachausgaben, Fremdleistungen, Investitionen, Gemeinkostenzuschlag (120 % der Personalkosten)

Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr

 

Dr. Karl-Heinz Kellner
Haid-und-Neu-Str. 7
D-76131 Karlsruhe

Telefon (0721) 94309-67
Telefax (0721) 94309-69
       

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