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Projektförderung durch den Freistaat Sachsen
1. Zweck der Förderung
- Anreiz für Projekte zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich der Zukunftstechnologien
- Minderung des überdurchschnittlich hohen wirtschaftlichen und technischen Risikos bei der Entwicklung neuartiger Produkte und Verfahren
2. Antragsvoraussetzungen
- Gewerbliches Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Sachsen
- Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
- Projektausführung wäre ohne die Zuwendung mit einem finanziellem Risiko behaftet
3. Art und Umfang der Förderung bei Entwicklungsvorhaben
- Zuschussförderung bis 40% bei angewandter Forschung (bis 65% bei industrieller Grundlagenforschung)
- Maximaler Zuschuss 200.000 Euro pro Jahr
- Zuschussfähige Kosten: Personalkosten (Ist-Kosten), Sachausgaben, Fremdleistungen, Investitionen, Gemeinkostenzuschlag (120 % der Personalkosten)
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
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