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Forschungs- und Technologieprogramm Saarland
1. Gegenstand der Förderung
- Entwicklung neuer, innovativer Produkte und Produktionsverfahren einschließlich Prototypen
- Die Entwicklung muss mit einem wirtschaftlichen und technischen Risiko behaftet sein
2. Antragsvoraussetzungen
- Gewerbliches Unternehmen mit Sitz und einer Betriebsstätte im Saarland
- Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
- Voraussetzungen für eine Verwertung der Ergebnisse im eigenen Unternehmen sind gegeben
3. Art und Umfang der Förderung bei Entwicklungsvorhaben
- Zuschussförderung bis 35% (die Höhe richtet sich nach dem Risiko des Vorhabens)
- Maximaler Zuschuss 200.000 Euro
- Zuschussfähige Kosten: Personalkosten (Ist-Kosten), Sachausgaben, Fremdleistungen und Investitionen, etc.
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
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