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Technologieprogramm Wirtschaft Nordrhein-Westfalen
1. Gegenstand der Förderung
- Entwicklung neuer, innovativer Produkte und Produktionsverfahren
- Einsatz vorhandener Produkte und Verfahren für neue Anwendungen
- Demonstration neuer Produkte und Verfahren zu deren Einführung am Markt
2. Antragsvoraussetzungen
- Gewerbliches Unternehmen mit Sitz und einer Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
- Unternehmen bis 500 Mitarbeiter
- Voraussetzungen für eine Verwertung der Ergebnisse im eigenen Unternehmen sind gegeben
3. Art und Umfang der Förderung bei Entwicklungsvorhaben
- Zuschussförderung bis 40% (FuE bis zur Serienreife + Erprobungskosten)
- Maximaler Zuschuss 250.000 Euro
- Zuschussfähige Kosten: Personalkosten (Ist-Kosten), Sachausgaben, Fremdleistungen und Investitionen, etc.
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
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