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Innovationsförderung des Landes Hessen
1. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben sowie Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers, Vorhaben zur Verbreitung und Anwendung von Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung sowie
Demonstrationsvorhaben einschließlich Machbarkeitsstudien im Rahmen von Verbundforschungsaktivitäten oder Wissens- und Technologietransferaktivitäten, insbesondere aus den Bereichen:
- Informations- und Kommunikationstechnik, Multimedia,
- Mikrosystemtechnik, Optische Technologien,
- Umwelttechnik und ökologische Wirtschaft,
- Biotechnologie und Medizintechnik,
- Nanotechnologie, Neue Werkstoffe,
- Produktions- und Verfahrenstechnologien.
2. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU Definition der EU (Unternehmen bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz max. 50 Mio. €, Bilanzsumme max. 43 Mio. €) mit Sitz in Hessen.
Darüber hinaus sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.
3. Art und Umfang der Förderung
- Die Zuwendungen zur Projektförderung erfolgen als nicht rückzahlbare Zuschüsse.
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme sowie der Größe des Unternehmens und kann zwischen 25% und 80% der förderfähigen Ausgaben betragen.
- Zuwendungsfähige Ausgaben: Personalkosten pauschaliert, Sachmittel, Ausgaben der Auftragsforschung, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen
4. Verfahren
- Die Einreichung von Anträgen ist laufend bis 31.12.2015 möglich.
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
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