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Innovationsförderung des Landes Hessen

1. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben sowie Vorhaben des Wissens- und Technologietransfers, Vorhaben zur Verbreitung und Anwendung von Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung sowie Demonstrationsvorhaben einschließlich Machbarkeitsstudien im Rahmen von Verbundforschungsaktivitäten oder Wissens- und Technologietransferaktivitäten, insbesondere aus den Bereichen:

  • Informations- und Kommunikationstechnik, Multimedia,
  • Mikrosystemtechnik, Optische Technologien,
  • Umwelttechnik und ökologische Wirtschaft,
  • Biotechnologie und Medizintechnik,
  • Nanotechnologie, Neue Werkstoffe,
  • Produktions- und Verfahrenstechnologien.

2. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU Definition der EU (Unternehmen bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz max. 50 Mio. €, Bilanzsumme max. 43 Mio. €) mit Sitz in Hessen. Darüber hinaus sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.

3. Art und Umfang der Förderung

  • Die Zuwendungen zur Projektförderung erfolgen als nicht rückzahlbare Zuschüsse.
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme sowie der Größe des Unternehmens und kann zwischen 25% und 80% der förderfähigen Ausgaben betragen.
  • Zuwendungsfähige Ausgaben: Personalkosten pauschaliert, Sachmittel, Ausgaben der Auftragsforschung, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstungen

4. Verfahren

  • Die Einreichung von Anträgen ist laufend bis 31.12.2015 möglich.

 

Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr

 

Dr. Karl-Heinz Kellner
Haid-und-Neu-Str. 7
D-76131 Karlsruhe

Telefon (0721) 94309-67
Telefax (0721) 94309-69
       

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