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EU-Projektförderung 7. Forschungsrahmenprogramm der EU
1. Gegenstand der Förderung
- Gefördert werden Forschungskooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft, die Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie der Ausbau von Infrastrukturmaßnahmen.
- Das 7. Rahmenprogramm ist in vier spezifische Programme gegliedert: Kooperation ("cooperation"), Ideen („ideas“), Menschen („people“) und Kapazitäten („capacities“).
- Die themenbezogene Forschung findet sich im spezifischen Programm „Kooperation“, das die Hauptsäule des 7. Rahmenprogramms ist. Es fördert die grenzüberschreitende Kooperation zwischen Universitäten,
Industrie und Forschungszentren.
2. Themen des spezifischen Programms „Kooperation“
- Gesundheit
- Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie
- Informations- und Kommunikationstechnologien
- Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien
- Energie
- Umwelt (einschließlich Klimaänderung)
- Verkehr (einschließlich Luftfahrt)
- Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
- Sicherheit und Weltraum
3. Art und Umfang der Förderung
- Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.
- Die prozentuale Höhe des Zuschusses richtet sich nach Projekt und Antragsteller.
- Zuschussfähige Kosten: Personalkosten (Ist-Kosten), Gemeinkosten, Investitionen, Sachausgaben, Reisekosten, Fremdleistungen, Patentkosten, sonstige Kosten
4. Verfahren
- Für die oben genannten Bereiche erfolgen in unregelmäßigen Abständen Aufrufe zur Antragstellung. Die aktuellen Fristen können Sie bei uns erfragen.
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
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