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Bayerische Technologie-Förderprogramme (BayTP/BayTOU)
1. Gegenstand der Förderung
Technisch und wirtschaftlich risikobehaftete Innovationsvorhaben, die nicht im Auftrag Dritter durchgeführt werden.
2. Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Geschäfts- betrieb und FuE-Tätigkeit in Bayern mit höchstens 400
Beschäftigten.
3. Art und Umfang d
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Entwicklungskosten
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Investitionskosten
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Förderquote bis 250 Mitarbeiter
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35%
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7,5%
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Förderquote bis 400 Mitarbeiter
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25%
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–
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er Förderung bei Entwicklungsvorhaben
4. Zuschussfähige Entwicklungskosten:
a) Personalkosten (pauschaliert)
Diplom-Ingenieure: 8.000 Euro/MM
Techniker/Meister: 5.800 Euro/MM
Facharbeiter: 4.000 Euro/MM
b) Fremdleistungen
c) Materialkosten
d) Sondereinzelkosten
e) Verwaltungsgemeinkosten
f) Beteiligung an Industriemessen
g) Lizenz- und Patentkosten
h) Investitionskosten
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
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