Technische Unternehmensberatung Dr. Kellner
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Förderung von Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen des Landes Baden-Württemberg

- derzeit nicht offen -

1. Gegenstand der Förderung

  • Entwicklung neuer, innovativer Produkte und Produktionsverfahren
  • Technisch und wirtschaftlich risikobehaftete Innovationsvorhaben, die nicht im Auftrag dritter durchgeführt werden.

2. Antragsvoraussetzungen

  • Gewerbliches Unternehmen mit Sitz und einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg
  • Unternehmen bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 40 Millionen Euro
  • Das Unternehmen darf nicht zu 25% oder mehr in Besitz eines Unternehmens stehen, das die erst genannten Kriterien nicht erfüllt

3. Art und Umfang der Förderung bei Entwicklungsvorhaben

  • Zuschussförderung von Unternehmen bis 25%
  • Maximaler Zuschuss 80.000 Euro
  • Zuschussfähige Kosten: Personalkosten, Gemeinkostenzuschlag von 80 % auf die Personalkosten, Fremdleistungen, Materialkosten etc.

Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr

 

Dr. Karl-Heinz Kellner
Haid-und-Neu-Str. 7
D-76131 Karlsruhe

Telefon (0721) 94309-67
Telefax (0721) 94309-69
       

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