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Förderung von Entwicklungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen des Landes Baden-Württemberg
- derzeit nicht offen -
1. Gegenstand der Förderung
- Entwicklung neuer, innovativer Produkte und Produktionsverfahren
- Technisch und wirtschaftlich risikobehaftete Innovationsvorhaben, die nicht im Auftrag dritter durchgeführt werden.
2. Antragsvoraussetzungen
- Gewerbliches Unternehmen mit Sitz und einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg
- Unternehmen bis 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz unter 40 Millionen Euro
- Das Unternehmen darf nicht zu 25% oder mehr in Besitz eines Unternehmens stehen, das die erst genannten Kriterien nicht erfüllt
3. Art und Umfang der Förderung bei Entwicklungsvorhaben
- Zuschussförderung von Unternehmen bis 25%
- Maximaler Zuschuss 80.000 Euro
- Zuschussfähige Kosten: Personalkosten, Gemeinkostenzuschlag von 80 % auf die Personalkosten, Fremdleistungen, Materialkosten etc.
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
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