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Allgemeines Förderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
1. Förderziel
- Unterstützung innovativer Projekte zur Entwicklung
umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren und Produkte
- „vom reparierenden zum vorbeugenden Umweltschutz“
- Förderbereiche werden bewusst offen gestaltet
2. Förderbereiche
- umwelt- und gesundheitsfreundliche Produkte und Verfahren
- umweltschonender Rohstoff- und Energieeinsatz
- innovative Verfahrenstechniken zur Wiederverwertung, Entsorgung und Emissionsminderung
- Schnellanalytik von Stoffen, Behandlung von Abfällen und Altlasten
- Behandlung von Abwässern und Abluft
- rationelle Energienutzung und regenerative Energien
- umweltbewusste Unternehmensführung
3. Projektanforderungen
- Vorhaben, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zur Umweltentlastung beitragen
- Innovationsgehalt/Neuheit muss gegeben sein
- modellhafter Projektcharakter (Nachweis von Pilotanwendungen)
4. Art und Umfang der Förderung
- Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses
- Die prozentuale Höhe des Zuschusses richtet sich nach Projekt und Antragsteller (in der Regel 50% der Projektkosten)
- Ein Kuratorium entscheidet über Vergabe von Fördermitteln
- Vereinfachtes Begutachtungs- und Förderverfahren bei Projekten bis 100.000 € Förderung
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
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