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Förderprogramm
DBU

Allgemeines Förderprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt

1. Förderziel

  • Unterstützung innovativer Projekte zur Entwicklung umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren und Produkte
  • „vom reparierenden zum vorbeugenden Umweltschutz“
  • Förderbereiche werden bewusst offen gestaltet

2. Förderbereiche

  • umwelt- und gesundheitsfreundliche Produkte und Verfahren
  • umweltschonender Rohstoff- und Energieeinsatz
  • innovative Verfahrenstechniken zur Wiederverwertung, Entsorgung und Emissionsminderung
  • Schnellanalytik von Stoffen, Behandlung von Abfällen und Altlasten
  • Behandlung von Abwässern und Abluft
  • rationelle Energienutzung und regenerative Energien
  • umweltbewusste Unternehmensführung

3. Projektanforderungen

  • Vorhaben, die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zur Umweltentlastung beitragen
  • Innovationsgehalt/Neuheit muss gegeben sein
  • modellhafter Projektcharakter (Nachweis von Pilotanwendungen)

4. Art und Umfang der Förderung

  • Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses
  • Die prozentuale Höhe des Zuschusses richtet sich nach Projekt und Antragsteller (in der Regel 50% der Projektkosten)
  • Ein Kuratorium entscheidet über Vergabe von Fördermitteln
  • Vereinfachtes Begutachtungs- und Förderverfahren bei Projekten bis 100.000 € Förderung

Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr

Dr. Karl-Heinz Kellner
Haid-und-Neu-Str. 7
D-76131 Karlsruhe

Telefon (0721) 94309-67
Telefax (0721) 94309-69
       

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